Mietbedingungen

Buchungsbestätigung

Die Buchung unseres Chalets ist mit Erhalt der Rechnung und nach erfolgter Anzahlung rechtskräftig. Mit Überweisung der Anzahlung erkennt der Mieter diese AGB als verbindlich an.

Zahlungsbedingungen

Der aktuelle Mietpreis ist mit der Zusendung der Rechnung mitgeteilt worden und setzt sich zusammen aus dem Übernachtungspreis inklusive Strom, Wasser, Gas. Die aufgeführte Kurtaxe der Gemeinde Schouwen-Duiveland, sowie die Kaution und Endreinigung sind nicht Bestandteil des genannten Mietpreises. Die an den Campingplatzbetreiber zu entrichtende Touristengebühr wird von diesem separat nach Anmeldung in Rechnung gestellt.

  • Als Anzahlung sind je Buchung 35% des Mietpreises, Mindestbetrag 400,00 €, sofort zahlbar.
  • Die Restzahlung, inkl. der Kaution zzgl. Endreinigungkosten, sind spätestens 6 Wochen vor der Anreise fällig.
  • Bei Buchungen bis 8 Wochen vor Reiseantritt, sowie bei einer Buchung bis 400,00 €, exklusive Kaution, Endreinigung und Kurtaxe, ist der Mietpreis in einer Summe zu zahlen.

Sollte trotz Zahlungserinnerung die Restzahlung ausbleiben, wird der Vermieter den gebuchten Zeitraum wieder freigeben und die Anzahlung einbehalten

Kaution

Die Kaution beträgt 200,00 € und wird innerhalb 14 Tagen nach Abreise zurück überwiesen, sofern es keine Beanstandungen gibt.
Eventuelle Reparaturen werden von der Kaution abgezogen.

Reiserücktritt / Stornierung

Sie können innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung kostenlos stornieren. Danach fallen Kosten an. Die Kosten hängen davon ab, zu welchem Zeitpunkt die Stornierung erfolgt.

Kündigung vor Mietantritt 

* bis 3 Monate vor Mietbeginn sind: 25 % des Mietpreises zu zahlen.

* bis 2 Monate vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises zu zahlen.

* bis 1 Monat vor Mietbeginn:  75% des Mietpreises zu zahlen.

* innerhalb 1 Monats vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises zu zahlen.

 *am Tag der Anreise: 100% des Mietpreises zu zahlen.

 

Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, maßgebend ist der Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung beim Vermieter. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, ist der gesamte Mietpreis zu entrichten. 

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Mietdauer vorzeitig abzubrechen sollten Hausregeln missachtet werden oder der Platzbetreiber eine weitere Vermietung untersagen. 

Wir raten daher bei allen Buchungen zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (inzwischen auch mit Coronaschutzmöglichkeiten).

Wenn am gebuchten Reisezeitraum auf dem Camping & Beachresort Julianahoeve in Renesse ein Beherbergungsverbot besteht, verpflichten wir uns den kompletten Mietpreis und die Kurtaxe zurückzuzahlen. 
 
Für Reisewarnungen oder Reiseverbote des Heimatlandes in die Niederlande, sowie einer Quarantäneverpflichtung bei Reiserückkehr in den Heimatort, übernimmt der Vermieter keine Haftung. Verlangt die Niederlande bei der Einreise einen Impfnachweis oder einen negativen Test gegen jegliche Epidemien, werden wir ebenso wenig Haftung übernehmen, wie für etwaige Einschränkungen am Urlaubsort.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Mietvertrag jederzeit zu Wiederrufen.

An- und Abreise
Am Anreisetag steht das Chalet ab spätestens 15:30 Uhr zur Verfügung.                                                           Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Chalet ausnahmsweise nicht pünktlich um 15:30 Uhr bezogen werden kann. 
 

Bitte beachten: Sollte eine Reinigung durch die Reinigungsfirma nicht stattfinden können, weil der Mieter bereits vor 15:00 Uhr anreist und den Parkplatz nutzt, werden die Reinigungskosten voll in Rechnung gestellt und die Reinigung ist durch den Mieter selbst durchzuführen. 
 
Am Abreisetag ist das Chalet ab 10:00 Uhr besenrein zu verlassen. Der Aussenbereich ist von der Endreinigung ausgeschlossen und muss selbst in Ordnung gebracht werden, damit auch die nächsten Gäste, wie sie selbst in einen schönen Urlaub starten können. (Sollte die Reinigungsfirma was anderes vorfinden, entstehen für sie extra Kosten!)

Selbstverständlich kann man am Abreisetag noch alle Einrichtungen des Campingplatzes bis zum Abend nutzen
 

Das Auto muss dann außerhalb des Campingplatzes geparkt werden!
 

Mietobjekt
Das Chalet wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Chalet vorgesehen. Für verloren gegangene Schlüssel berechnet der Vermieter eine Pauschale von 300,00 Euro. Es gilt das Verursacherprinzip. Fenster und Türen sind bei Regen und Sturm sowie vor Verlassen des Chalets einbruch-, sturm- und regensicher zu schließen. Das gilt auch für Standmarkise / Sonnenschutz, die geschlossen werden müssen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

Im gesamten Chalet ist das Rauchen nicht gestattet. Zuwiderhandlung geht zu Lasten des Mieters und die zusätzliche Reinigung wird in Rechnung gestellt.

Auf ausdrückliche Anweisung des Campingplatzes müssen wir sie nochmal darauf hinweisen, dass das Laden von             E-Autos am Chalet aus Grund von Brandschutzgründen ausdrücklich untersagt ist!!!                                                                           

Dies führt bei bei Verstoß zu einer sofortigen Kündigung des Mietvertrages ohne Erstattung der restlichen Tage!



Aufenthalt
Das Chalet darf höchstens mit der in der Anmeldung an den Campingplatzbetreiber angegebener Personenzahl benutzt werden. Bei Überbelegung haben, sowohl der Campingplatzbetreiber als auch Eigentümer des Chalets das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen. 

Die Hausordnung und Platzordnung  ist Bestandteil des Vertrages!  (Bitte Link öffnen und lesen!)

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Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für Schäden, die durch sein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung für Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Vermieter nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte. Soweit der Vermieter hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs (z.B. Bombendrohung), insbesondere infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

Bei Streitigkeiten zwischen Kunden und dem Vermieter findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags insgesamt hiervon nicht berührt.

Der Vermieter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website von https://renesse-beachhouse.de .

 

Links zu anderen Internetseiten
Soweit wir von unserem Internetangebot auf die Webseiten Dritter verweisen oder verlinken, können wir keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Websites übernehmen. 

Da wir keinen Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte haben, sollten Sie die jeweils angebotenen Datenschutzerklärungen gesondert prüfen.

 

Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.

 

Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.

 

Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.

 

 

DSGVO 


Ab dem 25. Mai 2018 sind die Normen der Europäischen Daten­schutz-Grund­verordnung (EU-DSGVO) anzuwenden. Sie ist dann die maß­gebliche Vorschrift für den Daten­schutz in der gesamten Europäischen Union. 

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